Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 28.02.1989
Aktenzeichen: 19/88
Rechtsgebiete: Gemeinsamer Zolltarif
Vorschriften:
Gemeinsamer Zolltarif Tarifstelle 90.28 A II a |
Die Tarifstelle 90.28 A II a des Gemeinsamen Zolltarifs erfasst im Rahmen der Geräte zum Messen elektrischer Grössen keine Geräte, die derartige Messungen nur vornehmen, um die Fehlerlosigkeit elektronischer Bauelemente zu kontrollieren.
URTEIL DES GERICHTSHOFES (ERSTE KAMMER) VOM 28. FEBRUAR 1989. - INTERNATIONAL CONTAINER ET TRANSPORT (I. C. T.) B. F. I. ELECTRONIQUE SA GEGEN DIRECTION GENERALE DES DOUANES ET DROITS INDIRECTS. - ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG, VORGELEGT VOM TRIBUNAL D'INSTANCE D'AULNAY-SOUS-BOIS. - GEMEINSAMER ZOLLTARIF - PRUEFGERAETE FUER ELEKTRONISCHE BAUELEMENTE. - RECHTSSACHE 19/88.
Tenor:
Die Tarifstelle 90.28 A II a des Gemeinsamen Zolltarifs erfasst im Rahmen der Geräte zum Messen elektrischer Grössen keine Geräte, die derartige Messungen nur vornehmen, um die Fehlerlosigkeit elektronischer Bauelemente zu kontrollieren.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.