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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 06.03.1997
Aktenzeichen: C-150/96 P
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Ein auf eine Verletzung von Artikel 85 des Beamtenstatuts gestütztes Rechtsmittel ist für offensichtlich unbegründet zu erklären und zurückzuweisen, wenn sich schon aus einem Vergleich des angefochtenen Urteils mit der Wiedergabe des Urteils durch den Rechtsmittelführer ergibt, daß dieser das Urteil offensichtlich nur zum Teil zur Kenntnis genommen und falsch verstanden hat.
Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 6. März 1997. - Roberto Galtieri gegen Europäisches Parlament. - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel. - Rechtssache C-150/96 P.
Ende der Entscheidung
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