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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 21.01.1997
Aktenzeichen: C-156/96 P
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Ein Beamter, der öffentlich massive, für die Personen, gegen die sie gerichtet sind, ehrenrührige Beleidigungen äussert, verletzt das Ansehen seines Amtes und verstösst damit gegen seine Pflicht aus Artikel 12 Absatz 1 des Statuts.
Bei der Beurteilung der Ordnungsmässigkeit einer Disziplinarstrafe im Hinblick auf die genannte Vorschrift ist das Gericht nicht verpflichtet, zu prüfen, ob das in Rede stehende Verhalten eine Diffamierung in dem Sinne darstellt, der diesem Begriff möglicherweise im Strafrecht zukommt.
Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 21. Januar 1997. - Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Beamte - Pflichten - Handlungen, die dem Ansehen des Amtes abträglich sind - Treuepflicht - Disziplinarverfahren - Entfernung aus dem Dienst. - Rechtssache C-156/96 P.
Ende der Entscheidung
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