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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 16.11.2000
Aktenzeichen: C-289/99 P
Rechtsgebiete: EG-Satzung, EGV, Verordnung (EWG) Nr. 684/92, Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom


Vorschriften:

EG-Satzung Art. 49
EGV Art. 173 (jetzt EGV Art. 230)
EGV Art. 184 (jetzt EGV Art. 241)
Verordnung (EWG) Nr. 684/92 Art. 4 Abs. 2
Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 3 Abs. 1 c
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 16. November 2000. - Schiocchet SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Grenzüberschreitender Personenverkehr mit Kraftomnibussen - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel. - Rechtssache C-289/99 P.

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