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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 03.03.1999
Aktenzeichen: C-315/97 P
Rechtsgebiete: EG-Satzung, EWG/EAGBeamtStat, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, Beschluss 201/92 des Kollegiums der Verwaltungschefs über Dienstbefreiung für Wahlen
Vorschriften:
EG-Satzung Art. 49 | |
EWG/EAGBeamtStat Art. 90 § 2 | |
EWG/EAGBeamtStat Art. 20 | |
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Art. 12 b | |
Beschluss 201/92 des Kollegiums der Verwaltungschefs über Dienstbefreiung für Wahlen |
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Beschluss des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 3. März 1999. - Diego Echauz Brigaldi, César Montoliu García, María Jesús Ruíz Monroy, Carmen Ochoa de Michelena, Maria Carmen Labrador Rubio und Leopoldo Fabra Utray gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Beamte - Entscheidungen der Kommission, mit denen die Gewährung von Sonderurlaub für Wahlen und Reisetage versagt wurden - Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel. - Rechtssache C-315/97 P.
Ende der Entscheidung
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