Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Europäisches Gericht
Beschluss verkündet am 15.05.1997
Aktenzeichen: T-175/96
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen, sind Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage gegeben ist. Handelt es sich insbesondere um Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren ergehen, erfuellen diese Voraussetzung grundsätzlich nur solche Maßnahmen, die den Standpunkt des betreffenden Organs zum Abschluß des Verfahrens endgültig festlegen.
Demnach ist gegen vorläufige Maßnahmen oder solche rein vorbereitender Natur wie Verordnungsvorschläge, die die Kommission dem Rat im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 235 des Vertrages vorgelegt hat, keine Nichtigkeitsklage gegeben.
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 15. Mai 1997. - Georges Berthu gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wirtschafts- und Währungspolitik - Vorschlag der Kommission - Nichtigkeitsklage - Ersetzung der in Artikel 109g EG-Vertrag vorgesehenen Bezeichnung "Ecu" durch die Bezeichnung "Euro" - Offensichtliche Unzulässigkeit. - Rechtssache T-175/96.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.