Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Oberlandesgericht Naumburg
Beschluss verkündet am 19.01.2003
Aktenzeichen: 8 W 1/03
Rechtsgebiete: BSHG
Vorschriften:
BSHG § 76 Abs. 1 |
OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS
8 W 1/03 OLG Naumburg
In dem Rechtsstreit
Tenor:
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des LG 20. November 2002 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 10.1.2003, Az. 9 O 2374/02, wird auf Kosten der Klägerin und Beschwerdeführerin zurückgewiesen, denn das LG hat im Rahmen der Prüfung der Prozesskostenhilfe zutreffend das Kindergeld in die Berechnung einbezogen, da es hier - im Gegensatz zur unterhaltsrechtlichen Berechnung - insbes. aufgrund § 76 Abs. 1 BSHG zu berücksichtigen ist (vgl. auch OLG Naumburg v. 24.6.1997 Az. 3 WF 42/97 n.v.; dass. v. 19.2.1997, Az. 3 WF 17/97 in FamRZ 1998, 488 = JMBl LSA 1998, 101).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.