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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Beschluss verkündet am 16.09.2009
Aktenzeichen: I-15 U 155/08
Rechtsgebiete: ZPO


Vorschriften:

ZPO § 522 Abs. 2
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Juni 2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Gründe:

Die Berufung der Klägerin war durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil diese keine Aussicht auf Erfolg hat, nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund einer mündlichen Verhandlung erfordert. Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Senatsbeschluss vom 6. Juli 2009 verwiesen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.

Streitwert: bis 5.400,00 €



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