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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Beschluss verkündet am 16.10.2008
Aktenzeichen: II-7 UF 119/08
Rechtsgebiete: BGB
Vorschriften:
BGB § 1570 Abs. 1 |
Tenor:
I. Der Streitwert für die Berufungsverfahren wird auf 2.520,00 EUR festgesetzt.
II. Zur Vorbereitung des anstehenden Verhandlungstermins weist der Senat die Parteien darauf hingewiesen, dass die Berufung des Klägers keine Aussicht auf Erfolg hat.
Ende der Entscheidung
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