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Beginn der Entscheidung

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Beschluss verkündet am 25.01.2008
Aktenzeichen: III-3 Ws 4/08
Rechtsgebiete: StPO


Vorschriften:

StPO § 162 Abs. 1 Satz 2
Die in dem Ursprungsverfahren nach § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO eingetretene Zuständigkeitskonzentration wirkt in einem von der Staatsanwaltschaft abgetrennten Ermittlungsverfahren fort, wenn dort die Ermittlungen wegen derselben Tat fortgeführt werden.
Tenor:

1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

2. Der Beschluss des Amtsgerichts W. vom 21. November 2007 (9 Gs 984/07) wird aufgehoben.

3. Die Sache wird zu neuer Entscheidung an das Amtsgericht W. zurückverwiesen.

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