Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil verkündet am 21.10.2008
Aktenzeichen: VI-2 Kart 11/07 OWi
Rechtsgebiete: GWB, OWiG
Vorschriften:
GWB i.d.F.v. 20.02.1990 § 1 | |
GWB i.d.F.v. 20.02.1990 § 38 Abs. 1 Nr. 1 | |
GWB i.d.F.v. 26.08.1998 § 1 | |
GWB i.d.F.v. 26.08.1998 § 81 Abs. 1 Nr. 1 | |
OWiG § 30 Abs. 1 Nr. 1 | |
OWiG § 30 Abs. 1 Nr. 4 | |
OWiG § 130 Abs. 1 |
Tenor:
Gegen die Nebenbetroffene zu 1) wird wegen Kartellordnungswidrigkeiten gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 1 GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.02.1990 und § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 1 GWB in der Fassung vom 26.08.1998, begangen durch den Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft der Nebenbetroffenen ..., die Prokuristen..., ..., und ... sowie des handlungsbevollmächtigten Niederlassungsleiters ..., wodurch Pflichten verletzt worden sind, die die Nebenbetroffene zu 1) trafen, eine Geldbuße in Höhe von 4,3 Mio € festgesetzt.
Gegen die Nebenbetroffene zu 2) wird wegen Kartellordnungswidrigkeiten gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 1 GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.02.1990 und § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 1 GWB in der Fassung vom 26.08.1998, begangen durch ihren Geschäftsführer ..., wodurch Pflichten verletzt worden sind, die die Nebenbetroffene zu 2) trafen, eine Geldbuße in Höhe von 400.000 € festgesetzt.
Die Nebenbetroffenen haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.
Die Kosten der Rechtsbeschwerde und die den Nebenbetroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse zu 40 %, im übrigen den Nebenbetroffenen auferlegt.
Gründe:
Von der Absetzung der Urteilsgründe wird gem. § 77 b OWiG abgesehen.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.