Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Beschluss verkündet am 26.08.2008
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 643/08
Rechtsgebiete: OWiG, StPO
Vorschriften:
OWiG § 80 Abs. 1 | |
OWiG § 80 Abs. 4 S. 3 | |
OWiG § 46 Abs. 1 | |
StPO § 473 Abs. 1 |
Tenor:
Die Anträge auf Zulassung der Rechtsbeschwerde werden verworfen, da es nicht geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben, § 80 Abs. 1, 4 S. 3 OWiG.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Betroffenen, §§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 StPO.
Gründe:
Die mit den Rechtsbeschwerden aufgeworfenen Rechtsfragen sind verfassungs- und obergerichtlich hinreichend geklärt (vgl. u. a. Senatsbeschl. v. 26.06.2007 - 4 Ss OWi 339/07 m.w.N.; BGH, Beschlüsse v. 17.10.2007 - XII ZB 42/07 - und v. 11.09.2007 - XII ZB 41/07). Es besteht daher kein Anlass, die Rechtsbeschwerden der Betroffenen zur Klärung der Frage zuzulassen, ob das elterliche Erziehungsrecht und die Glaubens- und Gewissensfreiheit durch die Verpflichtung zur Teilnahme an verbindlichen Schulveranstaltungen zum Thema Sexualkunde bzw. Vorbeugung gegen sexuellen Mißbrauch verletzt werden. Die Glaubensfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern werden durch die allgemeine Schulpflicht in zulässiger Weise beschränkt (vgl. BVerG, FamRZ 2006, 1094).
Anhaltspunkte dafür, dass das Amtsgericht das Vorbringen der Betroffenen nicht zur Kenntnis genommen und dadurch deren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt haben könnte, sind nicht ersichtlich.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.