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Gericht: Oberlandesgericht Köln
Urteil verkündet am 08.03.2002
Aktenzeichen: 6 U 210/01
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
OBERLANDESGERICHT KÖLN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
Anlage zum Protokoll vom 08.03.2002
verkündet am 08.03.2002
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mündliche Verhandlung vom 08.03.2002 unter Mitwirkung seiner Mitglieder Dr. Schwippert, Pietsch und Schütze
für Recht erkannt:
Tenor:
1.
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 15.11.2001 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 89/01 - abgeändert.
Die einstweilige Verfügung vom 02.08.2001 - 84 O 89/01 (LG Köln ) - wird unter gleichzeitiger Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags vom 01.08.2001 aufgehoben.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat der Antragsteller zu tragen.
3.
Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
Ende der Entscheidung
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