Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Oberlandesgericht Naumburg
Beschluss verkündet am 19.01.2003
Aktenzeichen: 8 W 1/03
Rechtsgebiete: BSHG


Vorschriften:

BSHG § 76 Abs. 1
Im Rahmen der Prozesskostenhilfe ist Kindergeld Einkommen (so schon OLG Naumburg in FamRZ 1998, 488 = JMBl. LSA 1998, 1019).
OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS

8 W 1/03 OLG Naumburg

In dem Rechtsstreit

Tenor:

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des LG 20. November 2002 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 10.1.2003, Az. 9 O 2374/02, wird auf Kosten der Klägerin und Beschwerdeführerin zurückgewiesen, denn das LG hat im Rahmen der Prüfung der Prozesskostenhilfe zutreffend das Kindergeld in die Berechnung einbezogen, da es hier - im Gegensatz zur unterhaltsrechtlichen Berechnung - insbes. aufgrund § 76 Abs. 1 BSHG zu berücksichtigen ist (vgl. auch OLG Naumburg v. 24.6.1997 Az. 3 WF 42/97 n.v.; dass. v. 19.2.1997, Az. 3 WF 17/97 in FamRZ 1998, 488 = JMBl LSA 1998, 101).

Ende der Entscheidung

Zurück